- Abwicklungsfirma
- Bezeichnung der auch bei Auflösung einer ⇡ Handelsgesellschaft bis zur völligen ⇡ Abwicklung fortbestehenden bisherigen ⇡ Firma, der jedoch ein die Abwicklung andeutender Zusatz, z.B. „in Liquidation“ („i.L.“) hinzugefügt werden muss (z.B. § 153 HGB, § 269 AktG, § 68 GmbHG, § 85 GenG).
Lexikon der Economics. 2013.