Abwicklungsfirma

Abwicklungsfirma
Bezeichnung der auch bei Auflösung einer  Handelsgesellschaft bis zur völligen  Abwicklung fortbestehenden bisherigen  Firma, der jedoch ein die Abwicklung andeutender Zusatz, z.B. „in Liquidation“ („i.L.“) hinzugefügt werden muss (z.B. § 153 HGB, § 269 AktG, § 68 GmbHG, § 85 GenG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zeichnung — I. Industriebetriebslehre:⇡ Konstruktionszeichnung. II. Handelsrecht:Unterschriftleistung. Z. der bei dem Registergericht aufzubewahrenden Unterschriften soll zur Prüfung der Echtheit einer im Handelsverkehr abgegebenen Unterschrift dienen (§ 12… …   Lexikon der Economics

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